Obst, Gemüse, Getreide, aber auch Fleisch und Fisch - um die Nahrungsmittel länger haltbar und keimfrei zu machen, werden diese bestrahlt. Durch die Strahlenbehandlung werden beispielsweise bei Zwiebeln, Knoblauch und Kartoffeln die Keimung gebremst - bei Obst der Reifungsprozess verzögert - bei Getreide, Trockenobst, Gemüse und Nüssen die Schädlinge abgetötet - der Verderb von Garnelen, Fisch und Fleisch verzögert - die Keimbelastung von Gewürzen reduziert.
Was ist Lebensmittelbestrahlung
Es handelt sich um ein physikalisches Konservierungsverfahren durch Behandlung mit ionisierter Strahlung. Hauptsächlich kommen die sogenannte Gammastrahlung sowie die Elektronen- und Röntgenstrahlung zur Anwendung. Die Strahlendosis wird in Gray gemessen. Laut Strahlungsbefürworter werden die Lebensmittel bei korrekter Anwendung weder radioaktiv, noch kommen sie mit der Strahlungsquelle in Berührung - sie durchlaufen in Containern ein Strahlungsfeld bzw. werden unter dem Elektronen- oder Röntgenstrahl durchgeführt.
Sind bestrahlte Lebensmittel gesundheitsschädlich
Durch die Bestrahlung kommt es zu Veränderungen in den Lebensmitteln, die einerseits die Bildung von freien Radikalen auslösen, aber auch zu Nähstoffverlusten (Kohlenhydrate, Proteine, Fettsäuren, Vitamine) führen. Bedingt durch die längere Haltbarkeit könnte man den Vitamingehalt eines bestrahlten Obstes mit dem eines Dosenobstes gleich stellen. Lediglich Mineralstoffe sollen unbeeinflusst bleiben.
Welche Probleme verbirgt die Lebensmittelbestrahlung
Verdorbene Lebensmittel könnten wieder in den Verkehr kommen. Als Verbraucher können wir die Qualität und die Frische der Ware nicht mehr feststellen.
Wie erkenne ich bestrahlte Lebensmittel
In der gesamten EU herrscht Kennzeichnungspflicht bestrahlter Lebensmittel, auch wenn nur bestimmte Inhaltsstoffe eines Produktes betroffen sind (z. B. bei Fertigprodukten). Es müssen Hinweise wie "bestrahlt" oder "mit ionisierten Strahlen behandelt" zu der Ware bestehen. Auch in Restaurants und Kantinen müssen die Kunden über Hinweise (z. B. Speisekarte) informiert werden. Derzeit dürfen in Deutschland keine Lebensmittel bestrahlt werden (mit Ausnahmen von Trinkwasser und Oberflächen von Obst, Gemüse und Hartkäse zur Entkeimung und Lagerung mit ultravioletten Strahlen und Lebensmittel mit Neutronen zu Kontroll- und Messzwecken) , jedoch dürfen getrocknete Kräuter und Gewürze angeboten und verkauft werden. In Belgien, Niederlande, Frankreich, Italien und Großbritanien ist eine Bestrahlung weiterer Lebensmittel erlaubt - auch diese dürfen bei uns über den Ladentisch, sofern eine Ausnahmegenehmigung in Form einer Allgemeinverfügung durch das BVL erteilt wurde.
Innerhalb der europäischen Union darf der freie Warenverkehr nicht behindert werden - daher müssen Produkte, die in anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig in den Verkehr gebracht werden, auch hierzulande zugelassen werden.